Stefan Wurzer — stefanwurzer innovationservice

Unterassling 55, 9911 Assling, Tirol, Österreich

E-Mail: info@stefanwurzer.at · Tel: +43 677 612 69 625

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich · WKO-zertifizierter Unternehmensberater

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Stefan Wurzer (stefanwurzer innovationservice, im Folgenden: Auftragnehmer) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende AGB des/der Auftraggeber:in sind ungültig, sofern nicht schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2. Leistungsumfang

Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall schriftlich vereinbart. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • Marktanalyse & Kundenintelligenz (Market Intelligence Report, Positionierungsanalyse, Konversionsarchitektur)
  • Planung & Strategie (Digital Check, KI-Potenzialanalyse, AEO-Analyse)
  • Umsetzung digitaler Infrastruktur (Digitale Systeme & Conversion, KI-Automatisierung, Projektbegleitung)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufgaben ganz oder teilweise durch geeignete Dritte erbringen zu lassen. Die Vergütung Dritter erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient.

3. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggeber:in

Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein möglichst ungestörtes Arbeiten ermöglichen und stellt dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung — auch solche, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

Der/die Auftraggeber:in informiert den Auftragnehmer über laufende oder vorausgegangene Beratungen auf relevanten Fachgebieten und sorgt dafür, dass betroffene Mitarbeiter:innen vor Beginn der Tätigkeit informiert werden.

4. Unabhängigkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und treffen alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Unabhängigkeit des Auftragnehmers sowie beigezogener Dritter und Mitarbeiter:innen.

5. Berichterstattung

Der Auftragnehmer erstattet dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht. Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Auftragsabschluss. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.

6. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (insbesondere Berichte, Analysen, Market Intelligence Reports, Konzepte, digitale Systeme, Automatisierungsworkflows etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben und den/die Auftraggeber:in unverzüglich zu informieren. Der Gewährleistungsanspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung und Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden — ausgenommen Personenschäden — nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der/die Auftraggeber:in hat das Verschulden des Auftragnehmers nachzuweisen.

Soweit der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und dabei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm bekanntwerdenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information über Art, Betriebsumfang und Tätigkeit des/der Auftraggeber:in. Diese Schweigepflicht gilt unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die Datenschutzerklärung ist unter stefanwurzer.at/datenschutz abrufbar.

10. Honorar und Zahlung

Das Honorar wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Nach Vollendung des Werkes erhält der Auftragnehmer das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und Akonti zu verlangen. Das Honorar ist mit Rechnungslegung fällig.

Anfallende Barauslagen, Spesen und Reisekosten werden gegen Rechnungslegung zusätzlich verrechnet. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen auf Seiten des/der Auftraggeber:in, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 30 % des noch nicht erbrachten Anteils).

Rechnungen werden auch in elektronischer Form übermittelt; der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und Rechnungslegung. Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung, Insolvenz einer Vertragspartei oder begründeten Zweifeln an der Bonität.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Assling, Tirol. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.